Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juni 2011 |
1.Geltung | 6. Preise | |
Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen kommen | Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich der | |
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden | gesetzlichen Umsatzsteuer und incl. Kosten für Verpackung, | |
Bedingungen zustande. Diese Bedingungen werden durch | Versicherung und Fracht. Den Preisen liegen die jeweils aktuell | |
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. | gültigen Rohstoff- und Fertigungskosten zugrunde. | |
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch | Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung | |
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. | außergewöhnliche Kostenänderungen ergeben bleibt uns | |
eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung | ||
2.Vertragsschluss | vorbehalten, wenn nicht innerhalb von vier Monaten nach | |
Angebote geben wir freibleibend und kostenlos ab. Die | Vertragsschluss geliefert werden soll. | |
zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, | ||
Abbildungen, Gewichte, Mengen und Maßangaben etc. | 7. Zahlungsbedigungen | |
sind nur annähernd maßgebend. Sofern nicht schriftlich | Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb | |
anders vereinbart haben die Angebote eine Gültigkeit | von 30 Tagen nach Rechnungszugang, spätestens jedoch | |
von 2 Wochen. Verträge zwischen dem Käufer und uns | 30 Tage nach Lieferung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. | |
als Verkäufer kommen erst durch unsere schriftliche | Wir, als Verkäufer, können die Erfüllung unserer Verpflicht- | |
Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzun- | ungen verweigern, vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahl- | |
gen der Verträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer | ungen und Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sich nach | |
schriftlichen Bestätigung. Nachträgliche Auftragsände- |
| Vertragsschluss herausstellt, dass die wirtschaftliche Lage |
rungen, Mengenänderungen oder Streichungen können | des Käufers so schwie-rig ist, dass berechtigter Anlass zur | |
nur anerkannt werden, wenn noch keine Kosten ange- | Befürchtung besteht, der Käufer werden einen wesentlichen | |
fallen sind, andernfalls werden dem Käufer die Kosten | Teil seiner Verpflichtungen nicht erfüllen.Nach dem 30. Tag ab | |
in Rechnung gestellt. | ab Rech-nungszugang bzw. Lieferung stehen uns | |
Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz | ||
3.Lieferzeit | zu. Darüber hinaus sind bei Zahlungsverzug die mit einer | |
Die angegebenen Liefertermine gelten stets als annä- | außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Eintreibung der | |
hernd vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit | Forderung verbundenen Kosten vom Käufer zu zahlen. | |
der Absendung der Auftragsbestätigung | Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend | |
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende | wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer | |
der vereinbarten Lieferfrist dem Käufer die Versendungs- | Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung | |
oder Übergabebereitschaft der Lieferung angemeldet | anerkannt oder diese rechtskräfitig festgestellt wurde. | |
wird. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei | ||
Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses, das trotz | 8. Urheberrecht | |
der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt | Alle Zeichnungs- und Klischeekosten gehen zu Lasten des Käufers. | |
nicht abgewendet werden konnte und die reibungslose | Für eine sich aus der Bestellung des Käufers ergebende Verlet- | |
Abwicklung des Vertrages beeinträchtigen kann (z.B. | zung von Patenten, Mustern, Bezeichnungen und ähnlichen | |
Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, | Rechten haftet der Verkäufer nur, soweit ihn ein Verschulden | |
Arbeitskampfmaßnahmen, Werkstoff- und Energieman- | trifft. Die uns vom Käufer übergebenen Manuskripte, | |
gel usw.). Dabei ist es gleichgültig, ob diese Ereignisse | Originale, Druckstücke, Druckträger, usw., die fremdes Eigentum | |
im eigenen Betrieb oder in fremden Betrieben, von denen | sind, werden auf Gefahr des Käufers aufbewahrt. | |
die Herstellung abhängig ist, eintreten. | ||
Im Fall eines unverschuldeten Lieferverzuges ist vom | 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und | |
Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist einzu- | anwendbares Recht | |
räumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom | Erfüllungsort für beide Vertragsteile für Lieferung und Zahlung | |
Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen | ist 74889 Sinsheim. Der Gerichtsstand für alle aus dem | |
Verzug oder Nichterfüllung bleibt ausgeschlossen. | Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine | |
Wirksamkeit entspringenden Rechtstreitigkeiten einschließlich | ||
4.Versand und Gefahrenübergang | Wechsel- und Scheckklagen ist 74889 Sinsheim, es sei denn, | |
Sämtliche Lieferungen erfolgen, soweit nicht in der | dass es sich um Abzahlungsgeschäfte mit Käufern handelt, | |
Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes verein- | die nicht als Kaufleute im Handelsregister eingetragen sind oder | |
bart ist, auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrenübergang |
| um Vertragsabschlüsse mit MinderkaufLeuten; für diese Fälle |
an der Ware auf den Käufer erfolgt mit der Bereitstellung | ist der Gerichtsstand nur insoweit vereinbart, als Ansprüche | |
der Lieferung in 74889 Sinsheim an den Spediteur, | im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir sind jedoch | |
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versen- | berechtigt, den Käufer auch am Ort seiner Geschäfts- | |
dung beauftragten Person. | niederlassung zu verklagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt | |
Versicherungen aller Art für Versand, Verpackung, Lage- | dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die | |
rung usw. erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des | Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über | |
Käufers und auf seine Kosten. | den Internationalen Kauf von beweglichen Sachen sowie | |
über den Abschluss von internationalen Kaufver- | ||
5. Paletten | trägen über bewegliche Sachen ausgeschlossen ist. | |
Von uns mitgelieferte Paletten bleiben unser Eigentum und sind | ||
uns entweder in natura oder in Form von Paletten gleicher | 11. Eigentumsvorbehalt | |
Art, Güte und Menge zurückzugeben. Sollte trotz Frist- | Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben | |
setzung unsererseits keine solche Rückgabe erfolgen, so sind | bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch | |
wir berechtigt, als Ersatz den Wiederbeschaffungspreis | künftig entstehender Forderungen gegenüber | |
der entsprechenden Anzahl Paletten zu fordern. | dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehalts- | |
gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen | ||
sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt ver- | ||
10. Mängelrügen und Gewährleistung | äußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Sicherungs- | |
Der Käufer hat die Ware nach Erhalt gründlich zu überprüfen | übereignung oder Verpfändung, ist er nicht berechtigt. | |
und etwaige Mängel dem Verkäufer sofort, spätestens aber | Im Falle einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder | |
innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware, Mängel, die | Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen, uns | |
erst später auftreten oder festgestellt werden, innerhalb von 3 | nicht gehörenden Sachen, steht uns der dabei entstehende | |
Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von | Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des | |
6 Monaten nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. | Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten | |
Sofern die nicht mit Mängeln behafteten Teile der Lieferung | Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung, Ver- | |
ohne Schwierigkeiten verwendet werden können, führen Bean- | bindung oder Vermengung zu. Der Käufer tritt schon jetzt | |
standungen eines Teils der Lieferung nicht zu Beanstandungen | seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware | |
der ganzen Lieferung. Bei begründeten, ordnungsgemäß | (Verkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) einschließlich | |
gerügten Mängeln hat der Verkäufer unter Ausschluss | der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen | |
weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz zu | Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehalts- | |
liefern oder nachzubessern. Geben die Ersatzlieferung oder | ware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen- | |
Nachbesserung wieder Anlass zur berechtigten Mängelrüge, | ständen zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die | |
so hat der Käufer Anspruch auf angemessenen Nachlass oder | Abtretung nur in Höhe des Betrages, der dem Käufer von uns | |
auf Rücktritt vom Vertrag. Gewährleistungsansprüche sind ausge- | für die mitveräußerte Ware einschließlich Umsatzsteuer | |
schlossen, wenn der Käufer die Waren weiter veräußert und | berechnet wurde. Der Käufer hat die Vorbehaltsware stets | |
weiter verarbeitet hat,nachdem er den Mangel entdeckt | voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und dies | |
hatte oder hätte entdecken müssen, es sei denn, er weist nach, | auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine | |
dass die Veräußerung oder Verarbeitung erforderlich war, | eventuellen Versicherungsansprüche an uns ab, wir nehmen | |
um einen größeren Schaden zu verhüten. | diese Abtretung an. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, | |
Der Verkäufer hat das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen | die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Abtre- | |
in Höhe von 10 % vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich | tung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer | |
Maßabweichungen gemäß GKV Prüf- und Bewertungsklausel vor. | schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Käufer in Zah- | |
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, | lungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem | |
aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus | Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat er auf unser Verlangen | |
Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Hand- | die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, | |
lung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen | uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu | |
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers | übersenden. Daneben hat er eine genaue Aufstellung der noch | |
oder seiner leitenden Angestellten. | in seinem Besitz befindlichen Vermögensgegenstände zu | |
Sämtliche Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und | übersenden, die Gegenstände auszusondern und an uns | |
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Wir übernehmen | herauszugeben.Nach Androhung mit angemessener Frist | |
keine Haftung für die Eignung der Ware für den vom Käufer | können die Gegenstände unter Anrechnung auf den dem | |
vorgesehenen Verwendungszweck, da die Verschiedenartigkeit | Käufer berechneten Preis durch freihändigen Verkauf best- | |
der Verarbeitung und die Ansprüche in der Verwendung | möglich verwertet werden. Der Käufer hat uns den Zugriff | |
von uns nicht im einzelnen zu übersehen sind. | Dritter auf die Vorbehaltsgegenstände oder die uns abge- | |
tretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen. | ||
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