Was gehört eigentlich in die Gelbe Säcke oder in die Gelbe Tonne?
Über den Gelben Sack entsorgen Sie bitte ausschließlich Verpackungen
aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen.
Diese entsorgten Wertstoffe sollten auf alle Fälle restentleert sein aber nicht gespült.
Abfalltüten (ohne Inhalt)
Arzneimittelblister
Baumwollbeutel und Baumwollnetze
Buttermilchbecher
Eisverpackungen aus Kunststoff
Farbeimer aus Kunststoff oder Weißblech
Getränkekartons
Holzschachteln und Holzkistchen
Joghurtbecher und Joghurtdeckel
Konservendosen
Kunststoffsäcke allgemein
Menüschalen von Fertiggerichten
Milchbeutel aus Kuststoff
Müsliriegelpapier aus Kunststoff
Mülsäcke aus Kunststoff
Mülltüten (ohne Inhalt)
Nudeltüten aus Kunststoff
Schokokusskartons aus Kunststoff
Schokoladen Alufolie
Shampooflaschen aus Kunststoff
Spraydosen
Spülmittelflaschen aus Kuststoff
Speiseölflaschen aus Kunststoff
Steingutflaschen
Styroporverpackungen z.B. der Elektrogeräte
Suppentütenverpackungen
Tierfutterdosen
Zahnpastatuben
Allgemein sind dies
Kunststoff: Becher, Flaschen, Schalen, Tuben und sonstige Behälter für Lebens-, Pflege-, Reinigungs- und Putzmittel, Folienhüllen, Schrumpf- oder Noppenfolien, Plastiktüten und Netze für Obst und Gemüse, Styroporschalen und -flocken sowie Vakuumverpackungen. Metalle: Dosen und Schachteln aus Weißblech oder Aluminium, Kronkorken, Schraubverschlüsse und Silberpapier.
Was gehört denn nicht in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne?
Auf alle Fälle auch alle Produkte die normalerweise in den Gelben Sack gehören aber nicht restentleert wurden!
Materialien und Gegenstände, die nach ihrem ursprünglichen Zweck keine Verpackungen sind, gehören nicht in den Gelben Sack! Bioabfälle aus Küche und Garten sowie Restabfälle wie Kehricht, keine elektronische Geräte, Hygieneabfälle, Haushaltsgeräte, Autoteile, kleinteiliger Hausrat, Nägel, Leder, Holzteile allgemein, Glas, Zahnbürsten, Papier, Tapeten, Einwegwindeln und Kleidung müssen über die entsprechende Abfalltonne entsorgt werden.
Bitte beachten Sie: Gelbe Säcke, die Abfälle enthalten, dürfen nicht entsorgt werden, diese sind von der Abfuhr ausgeschlossen und bleiben stehen.
Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Allgemeingültigkeit, sondern soll nur einen kleinen Überblick auf die korrekte Abfallentsorgung werfen.
Bei Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Entsorgungsbetrieb im jeweiligen Wohnort.







